Satzung
Bund der Antifaschisten
Treptow e.V.
§1 Name und Sitz
- Der Bund der Antifaschisten Treptow e.V. (BdA
Treptow) ist eine von Parteien und
Konfessionen unabhängige, im Vereinsregister eingetragene Vereinigung,
die Ihre Tätigkeit auf
der Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften ausübt.
- Sitz der Vereinigung ist Berlin.
§ 2 Zweck, Ziele und Aufgaben
Der BdA Treptow setzt sich ein
- für die Bewahrung humanistischer Ideale
und geschichtlicher Erfahrungen von Menschen, die
aus unterschiedlichen politischen und weltanschaulichen Motiven
Widerstand gegen den
deutschen Faschismus geleistet haben
- für die Achtung von Menschenrecht und Menschenwürde
überall und jederzeit
- für die Anerkennung und Entschädigung
aller Opfer der NS-Diktatur
- f�r die weitere Aufdeckung von NS- und NS-Kriegsverbrechen sowie die Entlarvung der T�ter
- für mahnendes Gedenken an die Opfer der
Stalin-�ra und die Auseinandersetzung mit dem an Antifaschisten begangenen Unrecht in dieser Zeit
- für die Rehabilitierung der Opfer des kalten
Krieges und die kritische Aufarbeitung der Geschichte beider deutscher Staaten
- f�r die Zusammenarbeit mit den antifaschistischen Organisationen und Verb�nden in Europa
- f�r den Frieden in der Welt, gegen Kriegspolitik und Kriegsvorbereitung
- für die Zusammenarbeit mit allen demokratischen
Kräften
- für die Integration unterschiedlicher sozialer
Gruppen und ethnischer Minderheiten in unserer Gesellschaft und f�r
die Verständigung der Völker
Der BdA Treptow wendet sich in Wort, Schrift und Tätigkeit
entschieden gegen alle Erscheinungen
des Neonazismus und Rechtsextremismus, des Rassenhasses, des Antisemitismus
und der Fremdenfeindlichkeit. Er tritt konsequent Versuchen entgegen,
die neonazistischen Bestrebungen und Aktivitäten Vorschub leisten
und schließt Gewaltanwendung in der politischen Auseinandersetzung
aus.
Zur Verwirklichung dieser Ziele, zur Förderung des
Demokratieverständnisses und
zivilgesellschaftlichen Verhaltens entwickelt der BdA Treptow eine vielseitige
und anspruchsvolle
kulturelle Tätigkeit, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit in
Form von Ausstellungen, Foren,
Vorträgen, Lesungen, künstlerischen Darbietungen und Filmvorführungen.
Diesem Ziel dient auch die Projektarbeit in und mit Schulen sowie die
Arbeit mit Jugendlichen.
§3 Geschäftsjahr
Geschäftsjahr der Vereinigung ist das Kalenderjahr.
§4 Mitgliedschaft
- Mitglied vom BdA Treptow kann jede Bürgerin
und jeder Bürger mit Vollendung des
14. Lebensjahres sein, die/der diese Satzung anerkennt.
- Mitglied können auch Gemeinschaften von Bürgerinnen
und Bürgern gemäß der unter Absatz 1
genannten Voraussetzung sein.
- Die Aufnahme als Mitglied erfolgt durch eine schriftliche
Beitrittserklärung, mit der diese
Satzung anerkannt wird.
- die Mitgliedschaft endet
a) mit dem Tod des Mitglieds,
b) durch Austritt; hierfür genügt eine
Erklärung gegenüber dem Vorstand,
c) durch Ausschluß nach gründlicher
Prüfung durch Beschluß der Mitgliederversammlung bei
zweidrittel Mehrheit. Dem Mitglied ist dafür die persönliche
Darstellung der Probleme zu
ermöglichen.
§5 Organisation
Der BdA Treptow kann seine Tätigkeit in Basisgruppen
und Interessengemeinschaften organisieren,
die eigenständig auf der Grundlage der von der Mitgliederversammlung
gegebenen Orientierung
Zweck, Ziele und Aufgaben der Vereinigung verwirklichen.
§6 Organe
Die Organe der Vereinigung sind
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
- der geschäftsführende Vorstand
§ 7 Die Mitgliederversammlung
- Das höchste Organ der Vereinigung ist die
Mitgliederversammlung. Sie ist in der Regel alle
zwei Jahre und spätestens zwei Wochen zuvor durch persönliche
Einladung mittels Brief
einzuberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen.
§14 (2) bleibt
unberührt.
- Eine Mitgliederversammlung kann auf Vorschlag des
Vorstandes einberufen werden. Sie muß
einberufen werden, wenn 10 % der Mitglieder es verlangen.
- Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher
Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
- Satzungsänderungen bedürfen der Zweidrittel-Mehrheit
der anwesenden Mitglieder
- Anträge auf Satzungsänderungen und Anträge
auf Auflösung des BdA Treptow müssen allen
Mitgliedern zusammen mit der Einladung zur Mitgliederversammlung schriftlich
vorliegen.
- Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung
ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom
Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist.
- Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts
oder Finanzbehörden aus formalen Gründen
verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen.
Die Satzungsänderungen müssen allen Mitgliedern alsbald schriftlich
mitgeteilt werden.
§8 Der Vorstand
- Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung aus
den Reihen der Mitglieder gewählt.
Ihm gehören 11-14 Mitglieder an, die aus ihrer Mitte den Geschäftsführenden
Vorstand (im Sinne des § 26 BGB) wählen. Der Geschäftsführende
Vorstand wählt aus seiner Mitte die/den
Vorsitzende(n). Der Vorstand bleibt bis zu seiner Neuwahl im Amt.
- Scheidet ein Mitglied während der Wahlperiode
aus, bestimmt der Vorstand ein Ersatzmitglied für den Rest der
Wahlperiode.
§ 9 Der geschäftsführende
Vorstand
- Der geschäftsführende Vorstand gemäß
§ 26 BGB besteht aus der/dem Vorsitzenden, drei
Stellvertreter/innen und der/dem Schatzmeister/in.
- Die Vereinigung wird gerichtlich und außergerichtlich
von zwei Mitgliedern des
geschäftsführenden Vorstands gemeinsam vertreten.
§ 10 Die Revisionskommission
- Zur Kontrolle der finanziellen Tätigkeit der Vereinigung
wählen die Mitglieder auf der
Mitgliederversammlung eine Revisionskommission. Diese prüft jährlich
zur Vorlage beim
Vorstand und zur öffentlichen Berichterstattung in den Mitgliederversammlungen
die Finanzen.
- Die Revisionskommission besteht aus drei Mitgliedern.
- Die Revisionskommission bleibt bis zur Neuwahl im
Amt, auch wenn ein Mitglied vorzeitig ausscheidet.
§ 11 Überregionale Beziehungen
- Der Vorstand entscheidet über
a) die Kooperation
b) die korporative Mitgliedschaft
c) die finanzielle Unterstützung
in/mit anderen Vereinen, deren Zielsetzungen im Einklang mit den satzungsmäßigen
Aufgaben des BdA Treptow stehen.
Für Entscheidungen zu b) und c) muss die Mitgliedschaft zuvor konsultiert
werden.
- Die Mitgliederversammlung des BdA Treptow wählt
Delegierte zu ihrer Vertretung in den
Mitgliederversammlungen dieser Verbände entsprechend deren Delegiertenschlüssel.
Die
Delegierten behalten ihr Mandat für die Zeit zwischen zwei Mitgliederversammlungen
des
BdA Treptow.
§12 Die Finanzierung
- Die Finanzierung erfolgt aus Mitglieds- und Förderbeiträgen,
Spenden sowie anderen
Zuwendungen, insbesondere der öffentlichen Hand.
- Die Beitragshöhe wird von der Mitgliederversammlung
beschlossen.
§13 Gemeinnützigkeit
- Der BdA Treptow ist eine gemeinnützige Vereinigung,
deren Anliegen auf die Wahrung
antifaschistischer humanistischer Interessen, die Förderung der
Kultur
und die Völkerverständigung gerichtet ist.
- Die Vereinigung ist nicht auf finanziellen Gewinn orientiert.
- Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen
Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck
der Körperschaft fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt
werden.
§14 Auflösung
- Der BdA Treptow kann sich durch Beschluß der
Mitglieder als Gesamtvereinigung oder in
seinen Gliederungen auflösen. In diesem Fall ist ein Abwickler
zu bestellen.
- Zu Mitgliederversammlungen, auf denen über die
Auflösung der Vereinigung beschlossen
werden soll, hat entsprechend § 7 (1) spätestens zwei Wochen
zuvor die persönliche schriftliche
Einladung aller Mitglieder per Einschreiben zu erfolgen.
Beschlüsse über die Auflösung des BdA Treptow bedürfen
einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder.
Mitglieder, die verhindert sind, an der Versammlung teilzunehmen, können
ihr Votum zum Auflösungsvorschlag schriftlich abgeben.
Das Votum ist bei der Beschlußfassung zu berücksichtigen.
- Im Falle des Ausscheidens von Mitgliedern können
keine finanziellen Forderungen gestellt
werden.
- Bei Auflösung der Vereinigung oder bei Wegfall
steuerbegünstigter Zwecke sind - nach
Erfüllung von Verbindlichkeiten - verbleibende Vermögenswerte
einer steuerbegünstigten
Körperschaft zuzuführen, die im Sinne der Zielsetzung des
BdA Treptow tätig ist.
beschlossen am 12.04.2002
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